Geschichte

“Die von Bülow´sche Familie”
– Ursprung und Ausbreitung des adeligen Geschlechtes -­

Die Bülows und die geschichtliche Entwicklung Mecklenburgs sind eng miteinander verbunden.

Die früh mittelalterliche Wanderungsbewegung in Europa um 600 nach Christi, die Völkerwanderung, führte zu einer Westbewegung germanischer Stämme. Von den weitgehend verlassenen Siedlungsräumen in Mecklenburg nahm allmählich der slawische Volksstamm der Obotriten Besitz.

Ihr gesellschaftliches Zusammenleben wies klare hierarchische Strukturen auf, mit Vasallentum, Priesterschaft, freien und unfreien Bauern. In dieser Zeit erfaßte das westliche Mitteleuropa mit aufstrebender Zivilisation und Kultur die Idee von der Verbreitung christlicher und weltlicher Macht über die heidnischen Lande. So drang Heinrich der Löwe gefolgt von Siedlern aus Westfalen und Niedersachsen in das Obotritenland ein. Das slawische Herrschergeschlecht, die “Nikloten”, tritt mit Pribislav, Sohn des Niclot, nach langen Kämpfen zum Christentum über und erhält die deutsche Fürstenwürde.

Dieses Geschlecht sollte Mecklenburg ohne Unterbrechung bis 1918 regieren! Die ansässigen alten wendischen Dynasten­geschlechter nehmen die Ritterwürde an, und aus den freien Allodialbesitzungen werden Lehensgüter, deren Namen sie übernehmen.

Heinrich der Löwe gründete die Bistümer Ratzeburg, Lübeck, Schwerin und die Abtei Doberan.

Mit Stiftung des Bistums Ratzeburg 1154 wurde dem Bischof das Zehntenrecht zugestanden, d.h. er durfte Lehn vergeben aus denen er den zehnten Teil der Garben, die er durch seinen Beauftragten zur Erntezeit vom Felde holen ließ, erhob. Nach dem Slawenzins war festgelegt, daß von jedem Pfluggespann, das aus zwei Ochsen oder einem Pferd bestand, ein Maß Korn, 40 Bündel Flachs und zwölf Pfennig guten Geldes (reines Silber), ferner einen Pfen­nig, der dem Sammler gebühret, dem Bischof (der Kirche) zu geben war. Die Beträge erscheinen gering, aber man muß den damaligen Geldwert bedenken. Um 1220 kostete z.B. ein Ochse 2 1/2 Mark, vier Schafe kosteten zusam­men eine Mark.

Die Lehnsherren erhielten ein Drittel des Zehnts den die Bauern dem Bischof und/oder Landesherrn zu zahlen hatten. Die bischöflichen Lehn wurden in dem “Z e h n t e n r e g i s t e r” zur Begründung des Bistums Ratzeburg verzeichnet. Es heißt dort für das Land Gadebusch: Im Lande Gadebusch erhält der Landesherr die Hälfte der Zehnten vom Bischof zu Lehn. Die anderen Ver­zeichneten sind so belehnt, wie sie verzeichnet sind.

“In parochia Rene XXIV [B] ulovve Godofridus II Eilbertus II preter quos dim dec. vacat Episcopo”

“Im Kirchsprengel Rehna 24. Bülowe Gottfried 2, Eilbert 2, die übrigen halben Zehnten gehören dem Bischof

Das bedeutet der Ort Bülow hatte 24 Hufen und davon Gottfried 2 zu Lehn vom Bischof.

Die Gründung des Bistums 1154 ist urkundlich, das Jahr der ursprünglichen Aufstellung des Registers ist nicht ein­deutig, denn wenn nun auch die Urkunde wohl später als 1154 angefertigt sein mag, so werden doch bei der Grün­dung des Bistums sicher schon Stiftungen stattgefunden haben, mithin wird ein Verzeichnis der Zehnten auch in der ältesten Zeit des Bistums schon vorhanden gewesen sein. Da nun in dem Verzeichnis die Stifter der Schenkungen lediglich mit Ortsbezeichnung und Vornamen, z.B. “Bulovve Godofridus”, bezeichnet werden und erst weiterhin sich vereinzelt Zunamen mit de davor finden, kann man wohl mit Recht annehmen, daß der erste Teil des Verzeich­nisses (ohne Zunamen) bei Errichtung des Bistums (1154) aufgestellt und bis etwa 1230 so weiter geführt ist, die Stiftungen bis dahin also aus der Zeit stammen, bevor man in dieser Gegend angefangen hat, den Güterbesitzern Zunamen zu geben, während das vollständig vorgefundene Verzeichnis später in den Jahren 1230-1234 angefertigt sein mag. Somit ist urkundlich zwar nicht erwiesen, daß es bereits 1154 einen Gottfried v. Bülow gab, aber es ist sehr wahrscheinlich.

Die nächste urkundliche Erwähnung unseres Gottfried finden wir 1229, als anläßlich der Gründung von vier Kapel­len bei Parchim durch Fürst Johann von Mecklenburg “Godofridus de Bulowe” Mitzeuge war.

1236 wird er erstmals als Ritter erwähnt. Um die Ritterwürde zu erlangen, war es erforderlich, daß man eine gewisse Anzahl von edlen Ahnen vorweisen konnte und Lehnsbesitz hatte. Das Haus eines Ritters mußte jedem reisenden Ritter bei Tag oder Nacht offen stehen, und selbige gut bewirtet werden. Er mußte eine Anzahl Pferde zur Verfü­gung haben, um dem Fürsten Waffendienst zu leisten. Beim Ritterschlag leistete er den Eid, der Kirche, dem Fürsten und dem Land treu zu sein, Witwen und Waisen zu beschützen und jedem Unschuldigen beizustehen.

Allein im Zeitraum 1229 bis 1255 findet Ritter Gottfried mit seinem Bruder Johann in 24 Urkunden, sei es zu eige­nen Stiftungen für das Kloster Rehna oder als Mitzeuge, Erwähnung.

Der umfangreiche Lehnsbesitz geht aus einer Stiftungsurkunde von 1237 für das Kloster Rehna hervor.

Dort heiß es so bezeichnend:

“Weil das schwache Gedächtnis der Menschen gleich wie fließendes Wasser sich verliert, so ist es gut und vernünf­tig, daß rechtlich geschehene Handlungen mit glaubhaften Schriften versehen werden!”

Und dann folgt die Aufzählung, daß die Brüder Gottfried und Johann von den Orten Lübsee, Thankenhagen und Wolkenhagen allein 27 Hufen dem Kloster stifteten.

Testamentsurkunde befindet sich Archiv des Landes Mecklenburg in Schwerin.

Testamentsurkunde des Ritters Gottfried aus dem Jahre 1255 mit der älte­sten Darstellung des von Bülow´schen Wappens, noch mit 21 Kugeln, es ist zugleich auch der älteste Siegelabdruck eines mecklenburgischen adeligen Wappens.(das Original befindet sich im Landeshauptarchiv zu Schwerin).

So heißt es in der in lateinisch verfaßten Urkunde:

“Allen Christgläubigen, die diese Schrift sehen oder hören mögen, wün­schet Gottfried, Ritter, genannt von Bülow, alles Heil in Ewigkeit. Nach dem andächtigen Willen und freywilligen Gelübde meiner verehrungs­würdigen Herrn des Bischofs Ludolph zu Ratzeburg, und des Herrn Johann zu Mecklenburg, hat es sich gefügt, das zu Ehren Gottes, und der heiligen Jungfrau Marien, auch aller Heiligen in dem Dorfe des Landes Gadebutz, welches Rene genannt wird, eine Klosterkirche gegründet worden, und ihr Daseyn hat.”

Daß es sich um Bülow bei Rehna handelt, ist damit eindeutig, obwohl es noch 4 weitere Orte Bülow in Mecklen­burg gibt. Der Ortsname tritt nur in Mecklenburg auf, und Bülow soll auf wendisch auch Kommandostab heißen. Die Endung” ow” deutet im wendischen auf Schloß oder Dorf hin.

In seinem Testament von 1255 stiftet Ritter Gottfried nochmals “zu Seinem und der Seinigen Heil” Äcker, Fischtei­che und eine Mühle zum Unterhalt der Nonnen der Klosterkirche zu Rehna. Weiter heißt es:”und damit seinem letzten Willen nicht entgegen gehandelt wird, hat er diesen Brief mit seinem Pittschaft bezeich­net.”

Besitzungen des Ritters Gottfried zwischen 1229 und 1255

Das Wappenbild auf dem Schild des Ritters ist sein Zeichen, das er auch zur Beurkundung verwendete. Woher nun die Kugeln auf dem Wappenschild der von Bülows kommen, ist nicht eindeutig erwiesen. Die in Mecklenburg einwandernden Deutschen trugen noch keinen Familiennamen, brachten aber statt dessen ihr Wappenschild mit, das bereits erblich war. Das von Bülow´sche Wappen ist ein mit Münzen oder Kugeln gefüllter Schild, der außer bei den von Bülows bei einer Anzahl von Familien zwischen Rhein und Flandern vorkam. Auch das Wappen von Cornwall, England hat erstaunliche Ähnlichkeit mit seinen 15 Kugeln im Schild mit dem von Bülow`schen Wappenschild.

Ursprüngliche von Bülow´sche Wappen

Das Siegel von 1319

Dieses Siegel zeigt in gegittertem Felde 14 Ringe und in der Mitte eines jeden einen Knopf, sowie auch jedes Viereck der Gitterung mit einem gleichen Knopfe versehen ist. Um zu einem richtigen Verständnis dieses Siegels zu gelan­gen, ist es notwendig, sich eine genaue Vorstellung von der ritterlichen Verteidigungswaffe zu machen. Der Schild bestand zunächst aus Holz und durfte, um den Arm nicht übermäßig zu beschweren, nicht zu dick sein. Was er dadurch an Haltbarkeit verlor, mußte auf andere Weise ersetzt werden, indem er am Rande mit starken hölzernen oder eisernen Reifen oder auch in seiner ganzen Fläche mit einem Überzug aus Leder oder Eisenblech, mit Nägeln auf dem Schild befestigt, versehen wurde. Diese aus dem Schild hervorragenden “Köpfe” der Nägel konnten nun aber, namentlich wenn sie durch lebhafte Färbung deutlich hervortraten, ein ebenso gutes Erkennungszeichen für den schildführenden Ritter abgeben als irgend eine andere Schildfigur, z.B. ein Löwe, Adler oder ein Stern oder auch nur eine bunte Vierung, und so kam es, daß ein Gegen­stand, der zunächst anderen Zwecken dienen sollte, schließlich zur Wappenfigur eines ganzen Geschlechtes erhoben wurde.

Ähnlich wie hier dürften sich viele Wappenbilder einfach auf den Schildbeschlag zurückführen lassen. Der beliebte Wappenspruch “Alle Bülowen ehrlich” konnte auf keinen der bisher bekannt gewordenen Wappen, Stammbuch­blättern oder Denkmälern gefunden werden, und es wäre sehr interessant zu erfahren, wann und wo er zuerst erscheint. Ich möchte auch weniger glauben, daß ein Bülow sich diesen “Lobspruch” selbst zugeteilt hat, vielmehr, daß die Volksstimme ihn erzeugt und dem Bülowschen Geschlecht beigelegt hat. (aus dem Familienbuch von 1780 des Jakob Friedrich Joachim v. Bülow )

Die Mitglieder des Hauses Wehningen -Gudow haben seit mehreren Jahrhunderten ihrem Wappen den Spruch:

“Nil desperandum – Niemals verzagen” beigegeben. Fürwahr ein guter Spruch. Die lauenburgischen Erblandmarschälle haben Gudow seit 1470 bis heute in ihrem Besitz halten können.