Familienverband

Der von Bülow’sche Familienverband besteht seit 1867 und ist der feste Rahmen für die Familie. Ihm können alle Bülows angehören, die auf Grund ihrer Abstammung von dem Ahnherrn Gottfried (1229 erste urkundliche Nachricht) durch Geburt den Namen von Bülow vom Vater her führen oder vor ihrer Verehelichung geführt haben, und die Ehefrauen der Männer, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen.Neben der Pflege des Zusammenhaltes der Bülow’schen Familie ist es seine Aufgabe, die Familienforschung, Genealogie und Familiengeschichte fortzuführen und die Familiendenkmäler zu erhalten.Der Vorsitzende und der Familienrat tragen Sorge für die Aufrechterhaltung der Ziele und der Satzung des Familienverbandes.

Satzung