Wiederaufbau

Die Geschichte unseres Familienverbandes und der Wiederaufbau vor 50 Jahren“

Vortrag des Vetters Henning v.B. (IV-208) Aumühle, im Anschluß an die Familientagssitzung

Vor 50 Jahren-am 20. Juni 1948, dem Tage der Währungsreform fand auf dem Bülowschen Gute Bossee die erste Sitzung des Familienrates nach dem Kriege statt. Es war der Neubeginn nach -Krieg,-Zerstörung, -Flucht und zaghaftem Wiederaufbau. Spricht man von Wiederaufbau, so meine ich, sollte ein Blick zurückgeworfen werden auf den Beginn und die wechselvolle Geschichte des Familienverbandes. Grundlage meiner Ausführungen sind die Familientagsprotokolle und Familienblätter aus denen ich wörtlich zitiere, um eine geschichtsgetreue Wiedergabe der Ereignisse und Begebenheiten seit der Gründung des Familienverbandes 1867 zu gewährleisten.

Auf Grund mehrfach ausgesprochener Wünsche luden die Brüder, der Oberstleutnant a.D. Paul v. Bülow, der 1858 sein Familienbuch herausgegeben hatte, und der Geheime Legationsrat Ernst v. Bülow, zu dem ersten Familientage am 3. Febr. 1867 in ihr Haus nach Berlin, am Schöneberger Ufer ein. Von diesem ersten Familientage wird berichtet, daß, nachdem man sich gegenseitig begrüßt und es allerseits Anklang gefunden hatte, zum Zwecke allgemeiner Angelegenheiten der Familie in nähere Verbindung zu treten und jährlich wiederkehrende Familientage anzuberaumen,- die Gesichtspunkte besprochen wurden, welche einem noch zu wählenden Vorstande bei dem Entwurf eines Statuts maßgebend sein sollten. Diese Gesichtspunkte gipfelten darin, daß, „ da der Grundbesitz vieler Familienglieder in den verschiedensten Provinzen und Ländern des nördlichen Europas gelegen sei, Abstand von politischen Zwecken genommen würde.“ – (Ein einheitliches Deutsches Reich wurde erst 1871 gegründet) – Dagegen sollte beabsichtigt werden, bei der Familie die Abstammung von einem gemeinsamen Stammvater stets lebendig zu erhalten, daher eine nähere Beziehung unter sämtlichen Mitgliedern sowie einen weiteren Ausbau der Familiengeschichte herbeizuführen und durch vereinte Tätigkeit dahin zu wirken, daß in Zukunft womöglich kein Mitglied in die Gefahr kommen könnte, eine der Famile nicht entsprechende Lebensstellung einzunehmen. In dem Entwurf zum S t a t u t des Familienverbandes des Geschlechtes v. Bülow hieß es: Die Verbandsmitglieder bekennen sich als abstammend von Einem gemeinsamen Stammvater und übernehmen die Verpflichtung , den ererbten, ehrenvollen Namen nicht nur für ihre Person unbefleckt zu erhalten, sondern auch , soweit ihr Einfluß reicht, dafür zu sorgen, daß von anderer Seite kein Schatten auf denselben geworfen werde. Sie verpflichten sich ferner, durch Erziehung ihrer Kinder in den Grundsätzen der christlichen Religion, der Ehrenhaftigkeit und des Familienbewußtseins die Ehre des Namens auch für die Zukunft nach ihren Kräften sicher zu stellen. Diese Statuten wurden von 38 anwesenden Vettern unterzeichnet. Alljährlich sollten Familientage abgehalten werden. Nach diesem ersten Beschluß war als Ort Berlin vorgesehen, der als Zentralpunkt der vorwiegend über Nord und Mitteldeutschland verbreiteten Familie am geeignetsten schien. Als Einheitsfamilienbeitrag wurden mindestens 5 Thaler für das Jahr festgesetzt. Es wurde ein Familienfond gegründet dessen Statuten festlegten:

-Zur Erhaltung der historischen Denkmäler der Familie

-zur Herbeiführung historischer Forschungen

-Zu Unterstützungen an bedürftige, männliche oder weibliche Angehörige der Familie

-als Beihülfe an unbemittelte Verbandsmitglieder, die dem Soldatenstande, dem Staats- oder Kirchendienst sich widmen wollen, insbesondere zur Equipierung (Erstausrüstung) als Offizier,

zu Zulagen während der ersten Dienstjahre und zu Stipendien während der Studienzeit.

Dieses Statut erfuhr später eine Erweiterung mit dem Zusatz:

Für Töchter zur Aussteuer bei ihrer Verheiratung.

Der am 3.3.1868 folgende 2.Familientag zu Berlin im Hotel de Rome beriet und genehmigte die Statuten. Durch Akklamation der anwesenden Vettern wurde der erste Familienrat gewählt, bestehend aus:

1. Staatsminister Bernhard Neustrelitz als Vorsitzender (III 245) (Vater des Fürsten u. späteren deutschen Reichskanzler, der Vorsitzender des Familienrates von 1901-1929 war)

2. Oberhofmarschall Jaspar v.Bülow in Schwerin (III 268)

3. Erblandmarschall Friedrich v. Bülow auf und zu Gudow (IX 80)

4. Ausreuter und Rittm. a.D. Otto v.Bülow in Lüneburg (IV 124)

5. Geh.Legationsrat Ernst v.Bülow in Berlin, Kassenführer (VIII 138)

6. Oberstleutnant a.D. Paul v.Bülow, Schriftführer (VIII 142)

(Vater des späteren Gen.Feldmarschalls Karl, u. späteren stv.Vors.)

7. Wirkliche Legationsrat Otto v.Bülow in Berlin (IV 108)

1869 auf dem folgenden Familientage fand man sich zum ersten Male am Vorabend, und zwar diesmal auch mit Damen, zusammen. Um möglichst vielen Angehörigen des Geschlechtes die Teilnahme an der geselligen Veranstaltung zu ermöglichen, war man übereingekommen, bei dem Dinér jeden Luxus zu vermeiden! Der Vorschlag eines Mitgliedes wegen Erwerbung und demnächstiger Wiederherstellung der „v.Bülow`schen Kapelle in der Kirche zu Doberan, fand vor der Hand seine Erledigung. Mit dankbarem Interesse nahm man Kenntnis von der Mitteilung,, daß der Oberjägermeister

Detlev v.Bülow -Kühren -(1881 in den Grafenstand erhoben)-die aus der Zeit Bischof Friedrichs v. Bülow am Schweriner Dom befindlichen Wappenschilder, auf seine Kosten in Sandstein habe erneuern lassen.

Der Familientag 1871 mußte mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Zeitverhältnisse ausfalllen und fand dann als 5. Familientag 1872 statt. Man gedachte der drei Vettern, die in dem jüngsten glorreichen Kriege den Heldentod fürs Vaterland gestorben waren.

Der Familientag 1875 sah die Teilnehmer zum ersten Male in Mecklenburg in „Stern`s Hotel“ in Schwerin.

Am 13.6.1878 (vor 120 Jahren) tagte am heiligen Damm zu Doberan der 11. Familientag, auf dem die feierliche Einweihung der Bülowkapelle mit einem Festgottesdienst in der Doberaner Kirche statt fand. Die Kapelle wurde durch Großherzöglichen Erlaß der Familie zur Nutzung und zum Erhalt übergeben. Die Familie hatte für die Restauration 11.769,- Mark aufgewendet. Die Familientage in Berlin wurden so festgesetzt, daß sie vor oder nach der landwirtschaftlichen Woche im Februar stattfinden sollten.

1904 in Schwerin feierte man die 750ste Wiederkehr der ersten Erwähnung des Bulovve Godofridus 1154 im Zehntenregister zur Begründung der Ratzeburger Kirche. 1905 wurde verkündet, daß Seine Majestät, laut Kabinettsordre der Familie die hohe Auszeichnung das Präsentationsrecht zum Preußischen Herrenhaus verliehen habe. (In Preußen gab es neben dem Abgeordnetenhaus ein Oberhaus, das Herrenhaus dessen Mitglieder sich aus dem alten Adel, Vertretern der Städte und Universitäten und den vom König berufenen zusammensetzte.) Als Vetreter des Geschlechtes im Herrenhaus wurde der Reichskanzler Fürst Bernhard v. Bülow gewählt. Auf dem Familientage 1908 wurde der Generalleutnant zu Diensten Adolf v. Bülow von der Familie ehrenamtlich beauftragt ein neues Familienbuch herzustellen das im I. Band 1911 und im II. Band 1914 herauskam. Der Familienverband sprach dem Vetter für seine große und mühevolle Arbeit reichhaltigen Dank aus. Unter seiner Leitung wurden 1912 die Ausgrabungen des Wartturmfundamentes auf dem Kalkberge bei Bülow durchgeführt. Auf diesem Warturmfundament wurde dem Andenken des urkundlichen Stammvaters aller Bülows „Gottfried“ ein Gedächtnisstein errichtet, der sich heute noch dort befindet. Am 14.2.1914 fand in Berlin im „Hotel Adlon“ der letzte Familientag vor dem Kriege statt. An der Familientafel nahmen 46 Vettern und 34 Damen teil. Auf der Familientagssitzung wurde u.a. berichtet, daß durch Feuchtigkeit die Doberaner Kapelle Schaden genommen habe. Das Familienvermögen belief sich auf 181.000,- Mark. Der Familientag beschloß, für das Familienessen 1914 wiederum 400 Mark zu bewilligen und den nächsten 48. Familientag am Dienstag nach Schluß der Landwirtschaftlichen Woche 1915 in Berlin abzuhalten. Es sollten sechs Jahre vergehen ehe wieder ein Familientag stattfinden konnte! Nach dem Krieg fand der erste Familientag 1920 in Berlin statt. 1922 wurde eine „Bülowhilfe“ ins Leben gerufen, um den vielen in Not geratenen Unterstützung zu gewähren. So heißt es: Es wird mit Dank davon Kenntnis genommen, daß einige Großgrundbesitzer der Familie es freundlichst übernommen haben, einzelnen hilfsbedürftigen, alleinstehenden, älteren Familienangehörigen in gewissen Zwischenräumen Lebensmittelsendungen zukommen zu lassen.

Auf dem Familientage 1923 wurden die Gedenktafeln für 34 im Ersten Weltkriege gefallene Bülows in der Doberaner Kapelle feierlich eingeweiht. Schwer traf den Familienverband die Inflation. Mit Einführung der Rentenmark am 1.1.1924 wurde das gesamte alte Vermögen von 181 000 Mark vernichtet. Es blieben nur noch 314,- Rentenmark. Nur durch die Stiftung von 2000 Pfund des in Sao Paulo, Brasilien, lebenden dänischen Vetters Adam Ditrik konnte den in Not Geratenen, Unterstützung gewährt werden. In der Stiftung heißt es :“als Liebesgabe für bedürftige Mitglieder der Familie!“

Dem Zeitgeist entsprechend, nahmen Soldatenverbände, Studentenverbindungen und Jugendverbände Ideen nordischer Rassenart in ihre Satzungen auf.

Im Jahre 1924 hatten sich fünf Vettern, unterstützt von weiteren 60 Vettern, an den Familienrat mit folgendem Antrag gewandt:

Der Familienrat möge für die Zukunft seiner Jugend, im Sinne nordischer Rassenpflege, die Erhaltung unserer Familien- und Rassenart durch einen Hinweis in der Satzung aufzeigen! So wurde auf dem Familientage 1925 beschlossen in die Satzung unter den idealen Pflichten der Mitglieder den Satz mit aufzunehmen:

Stolz auf die Stammes und Rassenart des Geschlechtes will der Familienverband deren Grundlage für alle Zeiten erhalten sehen und verlangt, daß die Mitglieder dieses Erbe der Väter wahren und schützen.“- (Dieser Satz wird 1952 u.a. aus der Satzung gestrichen)-

Der geschäftsführende Vorsitzende Oberpräsident Friedrich führte dazu aus: “Es war ein lang überlegter, wohldurchdachter Schritt, der aus heiligem Ernst und tiefer Liebe zur Familie getan wurde. Alle Geschöpfe, alle Rassen sind aus Gottes Hand hervorgegangen. Törichte Überheblichkeit liegt uns fern. Aber die uns von Gott verliehene eigene Rasse – und Stammesart zu pflegen, zu schützen und zu wahren, das kann uns niemand wehren.“

Zur 700-Jahrfeier anläßlich der ersten urkundlichen Erwähnung des Godofriedus de Bülowe 1229 versammelte sich die Familie 1929 in Schwerin. Auf dem Familientage 1934 wurde von einigen jüngeren Vettern ein Antrag auf Satzungsänderung eingebracht. Dem mündlich begründeten Antrag wurde folgende schriftliche Begründung beigegeben: Die Vertreter der jüngeren Generation erwarten von der Führung des Familienverbandes einerseits die schärfere Durchführung der weltanschaulichen Grundsätze, andererseits den Verzicht auf als unwesentlich erkannte Prinzipien. Sie erwarten insbesondere die eindeutige Durchführung folgender Grundsätze: Des „alten“ Führerprinzipes, Rassenprinzipes und des praktischen Sozialismus im Rahmen der Familie. Eine Möglichkeit zur Durchführung dieser Grundsätze sehen sie in einer Verjüngung der Führung, ohne daß diese auf die Erfahrung der älteren Generation verzichtet. Sie sehen sie ferner in der Einräumung bestimmenden Einflusses für die Vorkämpfer des neuen Reiches. Dieser Antrag führte zur Einberunfung eines außerordentlichen Familientages, vier Monate später, auf dem der Familienrat eine eigene Vorlage zur Satzungsänderung einbrachte. Danach hieß es u.a. : „ Der Vorsitzende des Familienrates wird zugleich als Führer der Gesamtfamilie vom Familientage auf 10 Jahre gewählt. Weiterhin: Zur Teilnahme an der geschäftlichen Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle männlichen volljährigen Mitglieder berechtigt.“ Noch auf diesem außerordentlichen Familientage erfolgte die Wahl des Vetters Oberpräsident Friedrich zum Familienführer durch Erheben aller von den Plätzen. -Ansprachen an die Familie und Veröffentlichungen in den Familienblättern gaben Ausdruck davon, daß mit dem Ende der ungeliebten Weimarer Republik und dem Aufstreben des „Neuen Reiches“ wieder Ordnung, nationaler Aufstieg, Wehrhaftigkeit und Eintracht unter allen Volksgruppen eintraten. Die sichtbare Besserung der wirschaftlichen Verhältnisse, besonders auch in der Landwirtschaft, Abbau der Arbeitslosigkeit trugen zu dieser Überzeugung bei.- Eine Satzungsänderung wird erst auf dem Familientag 1938 beschlossen, nachdem nun von Partei und Staat angeordnet war, daß Vereine und Verbände die festgelegten Grundsätze Führer und Rassenprinzip in ihren Satzungen aufzunehmen hatten und danach zu verfahren hätten.

1938 fand man sich zum ersten Male im westlichen Teil des Reiches im „Deutschen Haus“ zu Braunschweig ein. „Der Familientag fiel in eine Zeit allerstärkster politischer Spannung, als sich fast die gesamte deutsche Armee in Bewegung befand und elf Vettern ihre Teilnahme absagen mußten. Während man in der Familientagssitzung die neue Satzung beschloß, unternahmen die Damen pflichtgemäß eine Stadführung durch Braunschweig . Sie taten dieses gern und mit viel Gründlichkeit, so daß einige erst mit anbrechender Dunkelheit, in angeregte kunsthistorische Gespräche vertieft, wieder die Hotelhalle des Deutschen Hauses betraten“. Am nächsten Tage besichtigte man die Bülowschen Epitaphien in der Kirche zu Öbisfelde und fand sich dann zum Abschluß zur Kaffeetafel auf dem Bülowschen Gute Brunsrode ein. Man beschloß, den nächsten Familientag 1939 im November wieder in Berlin stattfinden zu lassen.- Es sollten jedoch 13 Jahre vergehen ehe wieder ein Familientag stattfinden konnte. Die Familienblätter konnten noch bis 1941 erscheinen, dann wurden es Kriegsnachrichten die nur noch über Verbleib und Schicksale der Familienmitglieder Auskunft gaben. Waren zwar nach dem ersten Weltkrieg viele in große Not geraten, so hatten sie doch ihre Heimat und Besitzungen, die weitgehend in Ost-und Mitteldeutschland lagen, nicht verloren. Der Zusammenbruch nach dem zweiten Weltkrieg im Jahre 1945 brachte die Vertreibung unserer bodenständigen Familie aus Ost- und Mitteldeutschland. Über den ganzen Westen verteilt, versuchten sie Zuflucht zu finden. Viele fanden Aufnahme und Hilfe auf den Bülowschen Gütern Gudow, Kühren, Wittmold und Botkamp in Schleswig Holstein. Es gab keinen Familienverband mehr. In dieser Zeit erbot sich der Vetter Helmuth (III-379) aus Lüneburg durch Rundbriefe, die von Hand zu Hand gehen sollten, die Familie wieder zusammeln. Der erste Rundbrief erschien im Mai 1946, und er schreibt damals: „Liebe Basen und Vettern! Die Ereignisse des Jahres 1945 haben in allen ihren Auswirkungen auch unsere Familie stark betroffen. Zum Zwecke der Wiedervereinigung der Familienmitglieder haben wir uns entschlossen, alle uns zugegangenen Nachrichten und Anschriften zusammenzustellen und in einigen Ausfertigungen, den Basen und Vettern zugehen zu lassen. Infolge Papiermangels bitten wir die Basen und Vettern, die ein Exemplar erhalten, es in der nächsten Verwandschaft herumzureichen“. Der Vorsitzende des Familienverbandes Vetter Joachim (X-430) und Vetter Hermman Zurawia (X-565) hatten mit ihren Familien in Kühren bei der Gräfin Bodild v.Bülow Zuflucht gefunden. Von hier aus begannen sie mit dem Wiederaufbau des Familienverbandes. Vetter Joachim sah dabei seine vordringliche Aufgabe in der Unterstützung besonders schwer betroffener Mitglieder der Familie. Mit der Beschaffung der finanziellen Mittel wurde Vetter Hermann beauftragt. Das Familienvermögen von 78.754,- Reichsmark war zum größten Teil entwertet und nach der Währungsreform 1948 waren von 1.982,- Reichsmark 158,35 DM übrig geblieben. Nur wenige waren in der Lage Beiträge zu zahlen. Es wurde wie nach dem ersten Weltkrieg eine „Bülowhilfe“ins Leben gerufen. Von den geringen noch vorhandenen Mitteln schaffte es Vetter Hermann, trotzdem noch Unterstützungen bereitzustellen. Ferienaufenthalte für Bülowkinder auf den Familiengütern Bossee, Botkamp und Wittmold wurden vermittelt. Am 27.05.1951 konnte, 13 Jahre nach dem letzten Familientag und 6 Jahre nach dem Kriege, wieder ein Familientag stattfinden. 67 Basen und Vettern fanden sich im „Deutschen Haus“ zu Lüneburg ein. Die Basen und Vettern jenseits des eisernen Vorhang konnten leider noch nicht teilnehmen. Man gab aber der Hoffnung Ausdruck, daß auch sie bald wieder in einem vereinten Deutschland dabei sein könnten. Unter den heute hier Anwesenden waren damals dabei: Cousine Thekla, (die sich später mit Vetter Carl durch die mühevolle Erstellung der Genealogischen Handbücher große Verdienste erworben hat), der Vetter Otto, (später 18 Jahre Vorsitzender), der Vetter Vicco (damals noch Vikar), Bernhard Victor genannt Loriot mit seiner Verlobten Rose-Marie, (sie heirateten einen Tag später in Nienstedten), Vetter Gunter (Sohn des Oberpräsidenten) und Vetter Bernd der damals 18-jährige Sohn von Hermann- Zurawia. Die männliche Jugend hatte einfaches Nachtquartier auf dem Bülowschen Gute Kaltenmoor gefunden. Während die Damen unter der Führung der Basen Margaret (Mimi) und Irmgard die Altstadt Lüneburgs besichtigten , versammelten sich die Vettern zur geschäftlichen Sitzung. Man beschloß, eine Satzung nach der ursprünglichen von 1868 wieder einzuführen, und distanzierte sich eindeutig von jeglichen Rasse- und Führerprinzipien. Der Vorsitzende Vetter Joachim schlug die Familienräte zur Wahl durch die Versammlung vor. Er selbst trat aus Altersgründen zurück. Der Familienrat bestimmte aus seinen Reihen den Gen.Lt.a.D. Fhr. Hilmer (X-414) zum Vorsitzenden, Botschafter a.D. Vicco Schwante (VIII-220) (Sohn des Gen.Feldmarschalls Karl) zum stellv.Vors., Helmuth (III-379) zum Schriftführer und Hermann (X-565) zum Kassenführer. Die Versammlung sprach den Vettern Joachim, Helmuth und Hermann tiefen Dank für ihre selbstlose Wiederaufbauarbeit des Bülowschen Familienverbandes aus. Man aß am Abend „a la cart“ jedoch bescheiden. Man war glücklich, fröhlich, tanzte und genoß es, wieder beisammen zu sein.

Heute 50 Jahre nach der ersten Familienratsitzung in Bossee und 47 Jahre nach dem ersten Familientag nach dem zweiten Weltkriege in Lüneburg ist der Familienverband ein fester Rahmen und Bindeglied unserer Familie geblieben, fußend auf den Zielen der ersten Statuten die da waren : – Förderung des Gemeinsinnes und des inneren Zusammenhanges und des Familienbewußseins derer v. Bülow.