Die Elisabeth von Bülow Stiftung ist vom Vermögen her nach heutigen Massstäben zu klein. Die Stiftung kann den weit gefassten Stiftungszweck bisher nicht erfüllen. Der Stiftungszweck ist gleichzeitig zu eng gefasst, da er nur Mitglieder des v. Bülowschen Familienverband e.V. begünstigt. Damit sind Spenden nicht steuerlich begünstigt und damit ist es nicht erforderlich, die Stiftung zu nutzen für weitere Zustiftungen. Dazu einige Betrachtungen nachzulesen im Folgenden Artikels.
Weitere Zustiftungen sind erforderlich, um die Stiftung im vollen Umfang nützlich zu machen, professionell und im Auftrag der Familie. Die Familie von Bülow fühlt den Auftrag seit Gründung des Familienverbandes die Familie als existienzielle Institution und Voraussetzung gesellschaftlicher Souveränität zu stärken. Die Institution der Familie wird seit langem geschwächt. Die Familie von Bülow hat über Jahrhunderte loyal zu den Institutionen der Gesellschaft gestanden und sie gestärkt. Eine Stiftung ist dann gemeinnützig, wenn sie ihren Zweck nicht nur auf sich selbst bezieht. Elisabeth hat im Vertrauen auf ihre Möglichkeiten Familienmitglieder in diesem Sinn zum Nutzen für unsere heutige Gesellschaft zu unterstützen.
Die Elisabeth von Bülow Stiftung ist keine Gemeinnützige Stiftung sollte und kann es werden.
Gemeinnützige Stiftungen :
Wie ist Vererben ohne Erben möglich?
Wohin mit dem Vermögen, wenn ich keine Kinder habe? Gute Zwecke gibt es viele. Eine eigene Stiftung ist einfacher, als man denkt.
„Wer reich stirbt, stirbt in Schande.“ Das ist einer der berühmtesten Sätze von Andrew Carnegie. Der amerikanische Stahlmagnat, 1835 geboren, gilt als größter Spender seiner Zeit. Er spendete insgesamt mehr als 350 Millionen Dollar, heute rund zehn Milliarden Euro. Dafür gründete er viele Stiftungen. Ihre Ziele waren die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Frieden. Seine Meinung: Reich sein ist kein Übel, nichts davon abzugeben schon.
Für viele Amerikaner ist es daher normal, zu Lebzeiten oder spätestens mit dem Tod Teile ihres Vermögens auch gemeinnützigen Organisationen weiterzugeben. In Deutschland ist das noch nicht so populär. Aber zumindest das Interesse ist da. In einer repräsentativen Umfrage der
Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) konnte sich fast ein Drittel der Befragten über 50 Jahren vorstellen, mit ihrem Vermögen einen guten Zweck zu fördern. Bei Kinderlosen waren es sogar rund 50 Prozent. Denn gerade sie fragen sich, was sie mit ihrem Geld machen sollen, wenn es keine direkten Erben und auch keine Nichten und Neffen gibt. Der Staat soll das Vermögen nicht bekommen, und gute Freunde haben oft genug eigenes Geld und brauchen mit 75 oder 80 Jahren kein Erbe mehr. So wird das gemeinnützige Vererben zur Alternative.
Sogar der Amateurfunk und der Hundesport sind gemeinnützig
Dabei wird eine Stiftung, eine Gesellschaft oder ein Verein bedacht, jeweils mit dem Ziel, gemeinnützige Zwecke zu verfolgen. Ein großer Vorteil dabei ist: Erbschaften und Schenkungen an solche Organisationen sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Daher definiert auch das Steuerrecht in der Abgabenordnung (Paragraph 52), was als gemeinnützig anerkannt wird. Klassische Ziele sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Kultur, der Gesundheit, von Umweltschutz und Tierwohl oder der Bildung – aber etwa auch die vergünstigte Überlassung von Wohnraum oder exotischere
Rund 20.000 Stiftungen gibt es in Deutschland. Die größte gemeinnützige Stiftung ist nach Zahlen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen die Volkswagen-Stiftung mit Ausgaben von rund 600 Millionen Euro im Jahr, die in die Förderung von Wissenschaft und Technik fließen. Die Stiftung Liebenau unterstützt mit knapp 500 Millionen Euro unter anderem die Bereiche Bildung, Gesundheit und Familie. Die 60 finanzstärksten Stiftungen haben 2023 fünf Milliarden Euro für die Erfüllung der Zwecke aus ihrer Satzung ausgeschüttet.
Eigene Stiftung oder Erbe an andere Stiftung
Wer gemeinnützig vererben will, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die beide die Steuerfreiheit des Erbes garantieren: Er gründet seine eigene Stiftung, was auch schon mit einem kleinen Vermögen kostengünstig möglich ist. Das hat zwei Vorteile, die den Gründern meist sehr wichtig sind: Ihre Wohltat bleibt besonders in Erinnerung, weil die Stiftung ihren Namen tragen kann. Und sie können die Zwecke der Stiftung und ihre Organisation und Arbeitsweise selbst bestimmen und mit Auflagen versehen, zum Beispiel wie hoch der Aktienanteil am Kapital sein darf. Üblich sind maximal 30 bis 40 Prozent. Soll der höher liegen, könnte der Stiftungsgründer der Stiftung Aktien in einer Höhe übertragen, die diese Grenze überschreitet.
Alternativ zur eigenen Gründung können die Vererbenden in ihrem Testament eine schon existierende Stiftung oder eine andere gemeinnützige Einrichtung berücksichtigen. Das ist weniger aufwendig, und es gibt Erfahrungswerte, wie gut die Organisation arbeitet.
„Eine eigene Stiftung lohnt sich ab einem Vermögen von zwei bis drei Millionen Euro“, sagt Stephan Scherer, Stiftungsexperte und Fachanwalt für Erbrecht in der Kanzlei SZA. Für die Gründung seien je nach Komplexität einmalig 2000 bis 10.000 Euro fällig, für die laufende Verwaltung manchmal unter einem Prozent des Eigenkapitals, wenn die Stiftungen andere Organisationen unterstützt und keine eigenen Projekte durchführen muss. „Die größte Herausforderung ist allerdings häufig, einen passenden Vorstand für die Verwaltung zu finden.“ Denn er müsse kompetent sein, werde aber häufig nur gering bezahlt oder arbeite sogar ehrenamtlich. Zudem könne er in Haftung genommen werden. Bei zu kleinem Vermögen ist die Suche noch schwieriger.
Treuhandstiftung für kleine Vermögen
Da ist eine Treuhandstiftung eine einfachere Alternative. Sie kann ebenfalls den Namen des Gründers tragen und wird unter dem Dach einer bestehenden Stiftung oder einem anderen Träger gegründet und von ihr verwaltet. Das senkt die Kosten, erhöht die Expertise und vermeidet die lange Suche nach einem Vorstand. Nachteil: Es fehlt die staatliche Aufsicht, anders als bei der normalen eigenen gemeinnützigen Stiftung. Der Gründer sollte also ein ausreichendes Vertrauen in die Dachstiftung haben, dass sie die Stiftungsgelder effizient und wie gewünscht verwendet. Treuhandstiftungen verwaltet zum Beispiel der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Interessenten könnten aber auch größere Stiftungen ansprechen, ob sie unter ihrer Leitung eine Stiftung treuhänderisch übernehmen würden.
Egal, welche Stiftungslösung man wählt: Es empfiehlt sich, die Stiftung noch zu Lebzeiten zu gründen. „Dann kann der Gründer beobachten, ob sie wie erhofft funktioniert, und gegebenenfalls noch Änderungen an der Satzung vornehmen. Nach dem Tod kann kaum mehr etwas geändert werden“, warnt Anwalt Stephan Scherer. „Und zu Lebzeiten kann er noch die Freude der Geförderten erleben und sich daran selbst erfreuen.“ Der Gründer kann die Stiftung als Testphase auch erst mit einem Teil des Vermögens starten.
Stiftung mit Enddatum?
Vorab entschieden werden muss auch, ob die Stiftung auf ewig bestehen bleiben soll, wie es der Normalfall ist. Dann kann sie aber ihren Stiftungszweck nur mit den Erträgen aus dem eingezahlten Kapital erfüllen. Das ist dann oft nicht viel: Bei einer Million Vermögen und einer sicheren Anlage (dann sollten nicht mehr als zwei Prozent Rendite erwartet werden) wären das nur 20.000 Euro im Jahr (Erträge sind auch steuerfrei). Die meisten Stiftungen haben derzeit ein Kapital von 300.000 bis 400.000 Euro, schätzt Scherer. Alternativ kann seit Kurzem auch eine Verbrauchsstiftung gegründet werden. Dann darf das Kapital nach frühestens zehn Jahren komplett aufgebraucht sein, die Stiftung wird dann beendet, hat aber bis dahin mehr Geld zur Verfügung.
Wer keine eigene Stiftung gründen will, kann sein Vermögen einer bestehenden Stiftung oder anderen gemeinnützigen Organisation vererben. Sehr beliebt sind zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz oder Ärzte ohne Grenzen. Dieser Weg wird selten gewählt, ist aber effizienter, als eine neue Stiftung mit neuen Strukturen aufzubauen. Zudem gibt es schon Erfahrungswerte, wer die Zwecke gut und wer sie nur schlecht realisiert. Hilfreich sind dabei Jahresabschluss und Vorstandsbericht. Auch das „Qualitätssiegel guter Treuhandstiftungsverwaltung“ gibt einen Anhaltspunkt, zum Beispiel auch, ob die Verwaltungskosten angemessen sind. Es läuft aber 2025 aus und wird nicht mehr verlängert. Interessenten sollten auch die Satzung studieren, die Expertise des Vorstandes prüfen und dafür das persönliche Gespräch suchen. „Größere Stiftungen bieten in dieser Hinsicht mehr Sicherheit“, sagt Anwalt Scherer.